Kosten:

1. Tarife für kassenpflichtige Leistungen.
Sie richten sich nach dem Tarifvertrag mit den Krankenversicherern und unterliegen
der Genehmigung durch die st. gallische Regierung.


2. Tarife für nicht krankenkassenpflichtige Spitex-Leistungen
Dazu gehören insbesondere die hauswirtschaftlichen Leistungen. Die Tarife
werden durch die Stadt St.Gallen im Einvernehmen mit den Spitex-Organisationen festgelegt.


3. Mahlzeitendienst

4. Administrationsbeitrag

Für Mitglieder Spitex West entfällt der Administrationsbeitrag

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