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1.
Tarife für kassenpflichtige Leistungen. 
Sie
richten sich nach dem Tarifvertrag mit den Krankenversicherern
und unterliegen
der
Genehmigung durch die st. gallische Regierung.

2. Tarife für nicht krankenkassenpflichtige
Spitex-Leistungen 
Dazu
gehören insbesondere die hauswirtschaftlichen Leistungen.
Die Tarife
werden
durch die Stadt St.Gallen im Einvernehmen mit den Spitex-Organisationen
festgelegt.

3.
Mahlzeitendienst

4.
Administrationsbeitrag 
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