Rechnungsstellung:

Die Rechnung für die ausgeführten Dienstleistungen wird monatlich ausgestellt. Sie bezahlen direkt an die Spitexorganisation. Für Rückerstattung reichen Sie die Rechnung sowie das Spitex-Zeugnis Ihrer Krankenkasse ein, damit Sie den Ihnen zustehenden Betrag vergütet erhalten.
Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, leistet die Krankenkasse Beiträge an hauswirtschaftlichen Leistungen.

AHV- oder IV-Rentner/innen, die Ergänzungsleistungen beziehen,
können Spitex-Kosten über Ergänzungsleistungen abrechnen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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